Kinder ab 6 Jahren dürfen Kinofilme ab 12 zusammen mit ihren Eltern sehen
Kinder unter 6 Jahren dürfen sich ohne Begleitung nicht an öffentlichen Orten aufhalten
Kinder von 6 bis 14 Jahren dürfen sich ohne Begleitung bis 20:00 Uhr an öffentlichen Orten aufhalten
Jugendliche von 14 bis 16 Jahren dürfen sich ohne Begleitung bis 22:00 Uhr an öffentlichen Orten aufhalten
Jugendliche ab 16 Jahren dürfen sich ohne Begleitung bis 24:00 Uhr an öffentlichen Orten aufhalten
Kinder unter 7 Jahren sind geschäftsunfähig (nicht geschäftsfähig)
Kinder und Jugendliche ab 7 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig
Jugendliche ab 14 Jahren dürfen Wein, Sekt oder Bier zusammen mit ihren Eltern trinken
Jugendliche ab 16 Jahren dürfen Wein, Sekt oder Bier trinken
Erwachsene ab 18 Jahren dürfen Alkohol trinken und Rauchen und sind geschäftsfähig
Kind:
bis kurz vor dem 14. Geburtstag
Teenager:
ab dem 13. Geburtstag bis kurz vor dem 20. Geburtstag
Jugendlicher:
ab dem 14. Geburtstag bis kurz vor dem 18. Geburtstag
Erwachsener:
ab dem 18. Geburtstag
Eltern:
Personensorge für Kind oder Jugendlicher (Sorgerecht)
Erziehungsbeauftragter:
von den Eltern beauftragte Person für die Aufsicht für Kind oder Jugendlicher
Begleitung:
Erziehungsberechtigter (Eltern) oder Erziehungsbeauftragter
öffentliche Orte:
Gaststätte, Spielhalle, Kino, Diskothek oder andere öffentliche Veranstaltungen
Es gibt keine Aufenthaltsverbote für Kinder oder Jugendliche auf Straßen, Plätzen
und auch zum Beispiel bei Theatervorführungen.