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Jugendschutz

Filme und Spiele

Alle Kinder dürfen diesen Film sehen oder das Spiel spielen

 

Kinder ab 6 Jahren dürfen diesen Film sehen oder das Spiel spielen

Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren dürfen diesen Film sehen oder das Spiel spielen

Jugendliche ab 16 Jahren dürfen diesen Film sehen oder das Spiel spielen

Erwachsene ab 18 Jahren dürfen diesen Film sehen oder das Spiel spielen

Kinder ab 6 Jahren dürfen Kinofilme ab 12 zusammen mit ihren Eltern sehen

Aufenthalt an öffentlichen Orten

0 ... 6 Jahre

Kinder unter 6 Jahren dürfen sich ohne Begleitung nicht an öffentlichen Orten aufhalten

6 ... 14 Jahre

Kinder von 6 bis 14 Jahren dürfen sich ohne Begleitung bis 20:00 Uhr an öffentlichen Orten aufhalten

14 ... 16 Jahre

Jugendliche von 14 bis 16 Jahren dürfen sich ohne Begleitung bis 22:00 Uhr an öffentlichen Orten aufhalten

16 ... 18 Jahre

Jugendliche ab 16 Jahren dürfen sich ohne Begleitung bis 24:00 Uhr an öffentlichen Orten aufhalten

Alkohol, Rauchen, Geschäftsfähigkeit

0 ... 7 J.

Kinder unter 7 Jahren sind geschäftsunfähig (nicht geschäftsfähig)

7 ... 14 J.

Kinder und Jugendliche  ab 7 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig

14 ... 16 J.

Jugendliche ab 14 Jahren dürfen Wein, Sekt oder Bier zusammen mit ihren Eltern trinken

16 ... 18 J.

Jugendliche ab 16 Jahren dürfen Wein, Sekt oder Bier trinken

18 ... J.

Erwachsene ab 18 Jahren dürfen Alkohol trinken und Rauchen und sind geschäftsfähig

Bezeichnungen

Kind:

bis kurz vor dem 14. Geburtstag


Teenager:

ab dem 13. Geburtstag bis kurz vor dem 20. Geburtstag


Jugendlicher: 

ab dem 14. Geburtstag bis kurz vor dem 18. Geburtstag


Erwachsener:

ab dem 18. Geburtstag

 


Eltern:

Personensorge für Kind oder Jugendlicher (Sorgerecht)


Erziehungsbeauftragter:

von den Eltern beauftragte Person für die Aufsicht für Kind oder Jugendlicher


Begleitung:

Erziehungsberechtigter (Eltern) oder Erziehungsbeauftragter

 


öffentliche Orte:

Gaststätte, Spielhalle, Kino, Diskothek oder andere öffentliche Veranstaltungen

 

Es gibt keine Aufenthaltsverbote für Kinder oder Jugendliche auf Straßen, Plätzen

und auch zum Beispiel bei Theatervorführungen.

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